Die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft ("KVG") wurde im Mai 2013 gegründet. Ihr wurde durch die BaFin am 16.04.2014 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20 Abs. 1, Abs. 3, 22 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches erteilt.
Das Kapitalanlagegesetzbuch, das im Juli 2013 in Kraft getreten ist, setzt die „Alternative Investment Fund Manager Directive“ (AIFMD) der Europäischen Union in nationales Gesetz um und regelt neben dem Produkt des Alternativen Investmentfonds auch deren Anbieter. Die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet die Neuemission und Verwaltung der Alternativen Investmentfonds (AIF). Hierbei wird größten Wert auf die Zufriedenheit der Anleger gelegt.
Zur Gewährleistung eines effizienten und anlegerorientierten Anleger- und Beschwerdemanagements ist eine zentrale Stelle eingerichtet worden, die Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zum Beschwerdemanagement
Informationen zu den Anlegerrechten insbesondere zu Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Als Anbieter von Alternativen Investmentfonds veröffentlichen wir für unsere bisher aufgelegten AIF Jahresberichte. Diese Reporte informieren detailliert über den Verlauf und die Wertentwicklung der Beteiligungen. Sie enthalten zudem einen Lagebericht und den kompletten Jahresabschluss inklusive Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2024
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2023
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2022
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2021
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2020
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2019
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2018
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2017
Jahresbericht DS 140 zum 31.12.2016
Die Anforderungen an das Vergütungssystem sind gemäß § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an die Vergütungspolitik näher nach Anhang II der EU-Richtlinie 2011/61/EU sowie den ESMA 2013/232 Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD und der Offenlegungsverordnung Verordnung (EU) Nr. 2019/2088.
Die Vergütungspolitik der KVG verfolgt im Sinne des Risikomanagements das Ziel, die Übernahme vermeidbarer Risiken bzw. die Schaffung entsprechender Anreize zu verhindern und bezieht auch Nachhaltigkeitsrisiken ein. Aufgrund fehlender variabler Vergütungen und sonstiger Zuwendungen entfallen Angaben über Berechnungsmethoden und die Angaben der für die Zuteilung zuständigen Personen. Vor diesem Hintergrund wurde auch kein Vergütungsausschuss eingerichtet. Diese Vergütungspolitik wird jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gemäß Art. 4 der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auf ihrer Internetseite Informationen darüber veröffentlichen, ob und ggf. mit welchen Strategien sie in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Die Dr. Peters Group, insbesondere die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Dr. Peters Group berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d. h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts“). Eine Messung und Ausweisung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren setzt voraus, dass ein entsprechender Prozess nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben implementiert wird. Auf Grund der insofern zum aktuellen Zeitpunkt bestehenden erheblichen rechtlichen Unsicherheiten betreffend die konkreten Anforderungen an die Messung und Ausweisung sog. Principal Adverse Impacts (sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene) hat sich die KVG dafür entschieden, die weiteren rechtlichen Entwicklungen abzuwarten und entsprechende Prozesse zu einem späteren Zeitpunkt final zu implementieren.
Die Dr. Peters Group handelt stets mit der gebotenen Sorgfalt und Fairness und wahrt dabei insbesondere die Interessen der Anleger. Zielsetzung ist die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die gebotene Wahrung von Anlegerinteressen im Fall von unvermeidbaren Interessenkonflikten.
Wir bei der KVG wollen unseren Beitrag zu nachhaltigen Investments leisten und unser tägliches Handeln am Nachhaltigkeitsgedanken ausrichten. Mit Blick auf den verwalteten Immobilienbestand haben wir [für die Zukunft] einige Kriterien definiert, an die wir uns halten werden.