Die Dr. Peters Invest GmbH wurde im Oktober 2019 gegründet. Sie stellt die neue Vertriebsgesellschaft der Dr. Peters Group dar und hat alle Aufgaben der Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG übernommen.
Seit dem Erlaubnisbescheid vom 20. August 2020 darf die Dr. Peters Invest GmbH Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) sowie Platzierungsgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG) anbieten und hat zum 1. September 2020 mit ihren Tätigkeiten als Finanzdienstleistungsinstitut gestartet.
Zur Gewährleistung eines effizienten und anlegerorientierten Kunden- und Beschwerdemanagements ist eine zentrale Stelle eingerichtet worden, die Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Name der Gesellschaft:
Dr. Peters Invest GmbH
Betriebliche Anschrift: Dortmund, Stockholmer Allee 53
Gegründet: 2019
Handelsregister: Amtsgericht Dortmund, HRB 31295
USt.-IdNr.: DE326636468
Geschäftsführer: Vanessa Meinker, Sven Mückenheim
Aufsichtsbehörden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: www.bafin.de; Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltungin Nordrhein-Westfalen: www.deutschebundesbank.de
Die Statusinformationen der Dr. Peters Invest GmbH finden Sie HIER.
Die Anforderungen an das Vergütungssystem wurden innerhalb der Dr. Peters Invest GmbH bereits nach den Vorgaben eines KWG Instituts nach Art. 92 ff. der Richtlinie 2013/36/EU CRD IV und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR auf europäischer Ebene eingeführt.
Auf nationaler Ebene werden die Anforderungen der CRD IV durch die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) und das Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Dr. Peters Invest GmbH erfüllt derzeit nicht die Kriterien für ein bedeutendes Institut nach Institutsvergütungsverordnung.
Das Vergütungssystem der Dr. Peters Invest GmbH ist auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in den Geschäfts- und Risikostrategien niedergelegt sind (§ 4 InstitutsVergV). Es setzt keine Anreize zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder den Organisationsrichtlinien des KWG Instituts vereinbar sind. Damit orientiert sich die Vergütungspolitik am Geschäftsmodell sowie am nachhaltigen Erfolg und vermeidet falsche Anreize für Mitarbeiter, die über die Eingehung von Risiken entscheiden.
Provisionen legt die Dr. Peters Invest GmbH offen und verwendet sie zur Qualitätsverbesserung der Finanzdienstleistung sowie für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Variable Vergütungen an die Geschäftsführer, sowie identifizierte Risikoträger nach § 18 InstitutsVergV werden nur gezahlt, wenn sichergestellt ist, dass keine negativen Anreize geschaffen werden und eine angemessene Kapitalausstattung i.S.v. § 4 InstitutsVergV gewährleistet ist. Bonuszahlungen werden grundsätzlich nur ausgekehrt, wenn der Kundenerfolg/der Kundennutzen und das Verfolgen einer konsistenten Risikostrategie in den organisatorischen und tatsächlichen Abläufen als wesentliche Unternehmensziele über diesen Anreiz gefördert werden. In einer Leistungsbeurteilung wird Art und Höhe der Bonuszahlung gemessen an der Beförderung der Unternehmensziele festgelegt und begründet.
Dr. Peters vereinnahmt bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder -nebendienstleistungen Vergütungen und Zuwendungen von Dritten, wenn diese nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zulässig sind. Dabei stellen wir sicher, dass diese - gleichwohl ob monetärer oder nicht-monetärer Art - den Interessen unserer Kunden nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Leistungen aufrechtzuerhalten bzw. diese weiter zu verbessern.
Interessenkonflikte lassen sich bei Instituten, die für ihre Kunden Vertriebsleistungen und Wertpapierdienstleistungen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.