Das Beschwerdeverfahren
Die Dr. Peters Group mit ihren regulierten Unternehmen Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Dr. Peters Invest GmbH hat ein Beschwerdemanagement zur angemessenen und zeitnahen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Mit dem vorhandenen Beschwerdemanagement trägt die Dr. Peters Group nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gem. § 28 Abs. 2 KAGB bzw. § 53 Abs. 1 KWG i.V.m. den europäischen Anforderungen des Art. 26 Del. VO (EU) 2017/ bzw. § 80 Abs. 1 Satz 3 WpHG Rechnung.
Die Dr. Peters Group hat wirksame und transparente Strategien und Verfahren für das Beschwerdemanagement festgelegt und auf Dauer umgesetzt, mit denen die Beschwerden von Kunden oder potenziellen Kunden unverzüglich abgewickelt werden können.
Das aktive Beschwerdemanagement dient sowohl der Steigerung der Kundenzufriedenheit als auch der kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Prozesse und der Kommunikation mit unseren Anlegern. Unter den Begriff Beschwerde fallen alle Hinweise auf potenzielle Fehler der Dr. Peters Group, die von Anlegern geäußert werden.
Einreichung von Beschwerden
Sollten Sie als Anleger Anlass für eine Beschwerde haben, so können Sie uns diese per E-Mail, per Post oder telefonisch übermitteln. Wir sind für Sie telefonisch unter der Nummer 0231/557173-591 und per Mail unter customer-service@dr-peters.de erreichbar. Etwaige Beschwerden, die Sie postalisch zustellen möchten, senden Sie bitte an:
Dr. Peters Group
Beschwerdemanagement
Stockholmer Allee 53
44269 Dortmund
Bearbeitung der Beschwerden und Kosten
Das Einlegen von Beschwerden ist für den Anleger kostenfrei. Gemäß unseren definierten Prozessen im Beschwerdemanagement wird jede Beschwerde sowie die aufgrund der Beschwerde getroffenen Maßnahmen dokumentiert und für die Dauer von mindestens fünf Jahren aufbewahrt.
Bei Beschwerden, die telefonisch adressiert werden, ist es das Ziel, diese direkt im Telefongespräch zufriedenstellend für den Anleger zu bearbeiten. Falls die Beschwerde nicht im ersten Gespräch abschließend gelöst werden kann, erfolgt ein möglichst kurzfristiger Rückruf durch einen fachkundigen Mitarbeiter.
Bei schriftlich eingehenden Beschwerden erhalten Sie kurzfristig eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung und Beantwortung der Beschwerde erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Je nach Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Beschwerde wird über die Verantwortlichkeit und die Bearbeitung der Beschwerde innerhalb der Dr. Peters Group entschieden, wobei auch externe Rechtsanwälte nach Bedarf hinzugezogen werden.
Zudem steht ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Dieses wurde bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen eingerichtet. Die Ombudsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds. Bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen handelt es sich um eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen zwischen Anlegern und Anbietern geschlossener Fonds bzw. alternativer Investmentfonds.
Hier können Meinungsverschiedenheiten gegebenenfalls schnell und unbürokratisch beigelegt werden. Anleger geschlossener Fonds bzw. alternativer Investmentfonds, die der Auffassung sind, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung sei ihnen ein Nachteil entstanden, können sich an die Ombudsstelle wenden. Das Ombudsverfahren bietet die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle. Für den Anleger ist das Verfahren kostenlos, er trägt lediglich die ihm selbst entstehenden Kosten (z.B. für Porto und Telefon).
Anschrift:
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., Postfach 61 02 69, 10924 Berlin, Telefon: +49 30 25 76 16 90, Telefax: +49 30 25 76 16 91, E-Mail: info@ombudsstelle.com Internet: www.ombudsstelle.com